Garantie

I. Dauer und Beginn der Garantie
Die Garantie wird auf folgenden Zeitraum gewährt:
Bei normalem Hausgebrauch innerhalb der Familie für 24 Monate, bei gewerblichem oder diesem gleichzusetzenden Gebrauch, z.B. in Hotels, Pensionen oder bei Gemeinschaftsbenutzung, für 12 Monate, gerechnet vom Kaufdatum des fabrikneuen Gerätes.

II. Nachweis der Garantieansprüche
Als Nachweis gilt die Rechnung oder Kassenquittung des Händlers mit Kaufdatum.

III. Inhalt und Umfang der Garantie
Die Candy Hoover AG übernimmt die Behebung aller Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantieleistung erstreckt sich dabei auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes, bwz. auf kostenlosen Ersatz fehlerhafter Teile. Die ausgewechselten Teile gehen in das Eigentum der Candy Hoover AG über. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbe- sondere auf Wandlung, auf Minderung, auf Austausch des Gerätes, auf Kostenerstattung bei Schadensbehebung durch Dritte ohne unser vorheriges Einverständnis und auf Schadenersatz, der über den Ersatz des mangelhaften Teiles hinausgeht, sind ausgesch- lossen. Die Entscheidung über Berechtigung eines Garantieanspruches sowie über die Art der Behebung von Garantiemängeln bleibt uns überlassen. Die Versandkosten für Garantiereparaturen an eine unserer Servicestellen werden vom Käufer übernommen (wir empfehlen die Verpackung aufzubewahren). Abholungen beim Kunden werden auf Wunsch durchgeführt, sind jedoch kostenpflichtig.

IV. Einschränkungen der Garantie
Ausser Garantie stehen Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
a) unsachgemässe Bedienung oder Beanspruchung
b) Abnutzung von Teilen, die durch den Gebrauch einem natürlichen Verschleiss unterworfen sind, wie Papiersäcke, Filter, Düsen, Verlängerungsrohre, Schläuche usw.
c) auf äussere Einwirkung, z.B. Transportschäden, Beschädigung der Oberfläche oder der Glasteile durch Stoss oder Schlag,
Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen
d) Reparaturen und Abänderungen, die von anderer Seite als den von uns autorisierten GIAS-Servicestellen vorgenommen wurden

V. Weitere Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hünenberg. Es ist schweizerisches Recht anzuwenden.